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1)    Geltungsbereich

Herr Alon Abramov (im Folgenden kurz als Vermieter bezeichnet) ist Alleineigentümer der Liegenschaft 1020 Wien, Rotensterngasse 16 und vermietet vollständig möblierte Wohnungen des auf vorgenannter Liegenschaft befindlichen Hauses als Ferien-wohnungen.

Der Mieter anerkennt mit seinem Reservierungsauftrag für eine dieser Ferien-wohnungen die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) als rechtsverbindlich. Diese AGB gelten ausnahmslos für sämtliche Vermietungen von Ferienwohnungen der vorgenannten Liegenschaft durch den Vermieter.

Die vom Vermieter zu erbringenden Leistungen bestehen ausschließlich in der Vermietung von Ferienwohnungen des Hauses 1020 Wien, Rotensterngasse 16. Es werden von ihm demgegenüber keine darüberhinausgehenden Leistungen erbracht, so insbesondere auch keine Leistungen eines Fremdenbeherbergungs- bzw. Hotel-unternehmens oder eines Reiseveranstalters. Dementsprechend befinden sich im Haus 1020 Wien, Rotensterngasse 16 auch keine Rezeption oder allgemeine Aufenthaltsräume.

2)    Reservierung und Vertragsabschluss, Verwendungszweck des

       Mietgegenstandes

Der Mieter kann einen Reservierungsauftrag für eine der zur Vermietung stehenden Ferienwohnungen direkt auf der Website, die eigens für diese Vermietungen eingerichtet wurde, oder auf einer entsprechenden sonstigen Online-Plattform vornehmen. Dabei ist vom Mieter auch anzugeben, wie viele Personen die Ferienwohnung, die er mieten möchte, bewohnen werden. Dem Vermieter steht es sodann frei, diesen Reservierungsauftrag anzunehmen; im Fall der Annahme des Reservierungsauftrags übersendet der Vermieter dem Mieter eine Buchungs-bestätigung per E-Mail, in welcher insbesondere auch die Höhe des Mietengeltes (Preises) und die konkrete Dauer des Aufenthaltes in der ausgewählten Ferien-wohnung sowie die maximal zulässige Personenanzahl, die die Ferienwohnung während des Mietverhältnisses bewohnen darf, bestätigt werden. Ein rechts-verbindlicher Mietvertrag kommt erst dadurch zustande, dass das Mietentgelt (der Preis) durch den Mieter vollständig fristgerecht bezahlt wird; erst mit dieser gänzlichen fristgerechten Zahlung gilt die Buchung als fixiert bzw. der Mietvertrag zu den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Konditionen als abgeschlossen.

Beim Mietgegenstand handelt es sich um eine Wohnung, die vom Mieter ausschließlich als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung und der Freizeitgestaltung gemietet wird. Der Mieter bestätigt bereits in seinem Reservierungsauftrag in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass er seinen Wohnsitz und damit seinen gewöhn-lichen Aufenthalt an der im Reservierungsauftrag angeführten Anschrift des Mieters hat. Eine Änderung des Verwendungszweckes durch den Mieter ist unzulässig.

3)    Mietentgelt, Fälligkeit und Zahlungsmethode

Das Mietentgelt stellt einen Pauschalmietzins dar; dieser umfasst den Nettomietzins, die anteiligen Betriebskosten, die anteiligen von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben, den auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an der Heizungsversorgung sowie an der Stromversorgung und die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Das Mietentgelt ist prompt, nachdem dem Mieter vom Vermieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail übersandt wurde, zur Zahlung fällig. Mit einem allfälligen Zahlungsverzug wird die Buchungsbestätigung gegenstandslos.

Die Bezahlung hat per Kreditkarte zu erfolgen, wobei vom Vermieter folgende Kredit-karten akzeptiert werden: Visa und / oder Mastercard und / oder American Express.

4)    Check-in und Check-out, Erhalt und Rückgabe der Schlüssel, Mietdauer

Der Vermieter erteilt dem Mieter nähere Informationen über die Check-in Methode und deren Ablauf in der Buchungsbestätigung. Der Mieter erhält am Anreisetag vor der frühestmöglichen Uhrzeit eines Check-ins per E-Mail weitere Anweisungen zum Check-in, die den Pincode zum Schlüsseltresor, in welchem der Wohnungsschlüssel für den Mieter deponiert ist, beinhalten. Der Schlüssel sperrt auch den Haupteingang des Wohnhauses.

Der Check-in am Anreisetag ist ab 15:00 Uhr möglich.

Der Mieter hat sich vor dem Check-in in das elektronische Gästeverzeichnis des Vermieters einzutragen.

Auch beim Check-out erfolgt keine persönliche Übergabe der Ferienwohnung.

Der Check-out hat bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages – demnach des Tages, an welchem das Mietverhältnis endet – zu erfolgen. Beim Check-out ist vom Mieter der Schlüssel wieder im Schlüsseltresor zu deponieren und der Schlüsseltresor zu verschließen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verlust des Schlüssels den Austausch der gesamten Schließanlage erfordert, was beträchtliche Kosten verursacht, die vom Mieter getragen werden müssen.

Das Mietverhältnis wird auf bestimmte Zeit für die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Aufenthaltsdauer abgeschlossen und endet am letzten Tag dieser Aufenthaltsdauer, ohne dass es dafür einer Kündigung bedarf.

5)    vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter /

       Stornobedingungen

Es ist dem Mieter gestattet, das Mietverhältnis vor Ablauf der Mietdauer vorzeitig aufzulösen (zu stornieren), wobei aber vom Mieter in Abhängigkeit zum Zeitpunkt der Stornierung folgende Stornogebühren an den Vermieter zu entrichten sind:

  • Bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Mietverhältnisses ist dem Mieter

eine kostenlose Stornierung gestattet.

  • Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Beginn des

Mietverhältnisses, ist vom Mieter das volle vereinbarte Mietentgelt für die

gesamte Mietdauer zu entrichten.

  • Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter, nachdem

das Mietverhältnis bereits begonnen hat – sohin vor Ablauf der vertraglich

vereinbarten Mietdauer –, ist vom Mieter ebenfalls das gesamte Mietentgelt für

die volle Mietdauer an den Vermieter zu entrichten, sofern das Mietobjekt nicht

aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen unbenützbar geworden ist und

darüber hinaus keine Ersatzunterkunft gemäß Punkt 7 dieser AGB bereitgestellt

wird.

Eine Stornierung des Mietverhältnisses durch den Mieter hat schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Eine Stornierung per E-Mail genügt dem Schriftlichkeits-erfordernis.

6     vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • vom Mietobjekt ein erheblich nachteiliger Gebrauch durch den Mieter gemacht

wird, wobei ihm das Verhalten eines allfälligen Mitbewohners zuzurechnen ist;

  • die Vorschriften der Hausordnung in wichtigen Punkten oder Bestimmungen des

Mietvertrages einschließlich der vorliegenden AGB beharrlich und / oder in

wichtigen Punkten vom Mieter verletzt werden, wobei dem Mieter das Verhalten

eines allfälligen Mitbewohners zuzurechnen ist;

  • ein Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des Mieters mangels

kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Auch eine solche Erklärung des Vermieters auf vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Mieter hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine Versendung einer solchen Erklärung per E-Mail dem Schriftlichkeitserfordernis genügt.

7     Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter eine adäquate Ersatzunterkunft im selben Haus in 1020 Wien, Rotensterngasse 16 zur Verfügung zu stellen, wenn dies dem Mieter zumutbar ist und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine konkrete gebuchte Ferienwohnung unbenützbar geworden ist, ein Vormieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig geräumt hat oder sonstige wichtige Gründe diese Maßnahme bedingen.

8     Pflichten des Mieters

  • Der Mietgegenstand darf maximal von der in der Buchungsbestätigung

angegebenen Personenanzahl bewohnt werden.

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand und die für ihn bestimmten

Einrichtungen und Geräte, insbesondere die Elektroleitungs-, Wasserleitungs-

und sanitären Anlagen sowie Heizungs- und Elektrogeräte, sowie weiters auch

das im Mietgegenstand befindliche Inventar schonend zu gebrauchen. Allfällige

Schäden, die während der Mietdauer auftreten, sind vom Mieter dem Vermieter

umgehend zur Kenntnis zu bringen; soweit sie vom Mieter oder von Personen

verursacht wurden, die den Mietgegenstand gemeinsam mit ihm nutzen,

müssen diese Schäden vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden.

  • Der Mieter bestätigt, die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Er ist

verpflichtet und dafür verantwortlich, dass sich er und die Personen, die mit ihm

gemeinsam den Mietgegenstand nutzen, an die Hausordnung halten.

  • Die Eingänge sind stets versperrt zu halten. Die Weitergabe von Schlüsseln

und / oder Türcodes an Dritte ist untersagt.

  • Der Mieter hat den Mietgegenstand in sauberem und hygienischem Zustand zu

erhalten.

  • Im gesamten Gebäude 1020 Wien, Rotensterngasse 16 und demnach auch im

Mietgegenstand selbst gilt absolutes Rauchverbot.

  • Das Mitbringen von Haustieren in den Mietgegenstand ist ausnahmslos

untersagt.

  • Bei der Abreise (Check-out) ist vom Mieter die Ferienwohnung in gleich gutem

Zustand, wie sie sich beim Check-in befunden hatte, zu hinterlassen. Alle Fenster

und Türen müssen beim Check-out verschlossen sein.

  • Die Veranstaltung von Partys / Feiern im Mietgegenstand ist untersagt.
  • Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, den Mietgegenstand ganz oder

teilweise unterzuvermieten oder die Mietrechte ganz oder teilweise abzutreten

oder den Mietgegenstand sonst ganz oder teilweise entgeltlich oder

unentgeltlich Dritten zu überlassen.

9     in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände

Den Vermieter trifft keine Pflicht zur Beaufsichtigung der in den Mietgegenstand eingebrachten Gegenstände. Auch trifft den Vermieter keinerlei Haftung bezüglich der in den Mietgegenstand eingebrachten Gegenstände, so insbesondere nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder Zufall.

10   Rechtswahl, inländische Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien zueinander aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis gilt vereinbarungsgemäß ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung von Kollisionsnormen, welche auf ausländisches Recht verweisen, ist ausgeschlossen.

Für sämtliche allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis gilt vereinbarungsgemäß die inländische Gerichtsbarkeit des Staates Österreich. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.